Gutachten: Beschränkung des Rechtsschutzes

24-04-12 / Verein Archimedes

nach UWG im Fall von Vergabeverstößen von Univ.-Prof. Dr. W. Schuhmacher / Univ.-Ass. Mag. J.G. Glanzer

Die satzungsgemäße Tätigkeit von Archimedes ist die Förderung des Lauterkeitsgedankens im Vergaberecht der öffentlichen Hand und wurde demgemäß Dr. Schuhmacher und Mag. Glanzer beauftragt zu prüfen, wieweit der Rechtsschutz nach UWG im Vergaberecht beschränkt ist. Die Untersuchung kam zum Ergebnis, dass überall dort, wo der betroffene Unternehmer nicht den Schutz des Vergaberechts hat, jedenfalls auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb greift. Dieses Gutachten wurde in der ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht, Ausgabe November 2011 veröffentlicht.

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