2013-12-13
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Brenner Basistunnel BBT SE
Dienstleistungsauftrag
Teil A Pkt. 3. - Anzuwendendes Recht
Es stellt sich die grundsätzliche Frage ob für die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages, welcher die Projektierung eines zur Gänze auf österreichischem Staatsgebiet liegenden Bauprojekts betrifft und für den gemäß Teil A Pkt. 3. österreichisches Recht in der Vertragsabwicklung gilt, italienisches Vergaberecht zu Grunde gelegt werden kann.
Wir ersuchen Archimedes um diesbezügliche Stellungnahme.
Fragestellung
Aus den Unterlagen ist in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit und der großen fachlichen Inhalte nur schwer ersichtlich, wie italienisches, österreichisches und europäisches Vergaberecht zusammenspielen und wo die Vergabekontrolle und gerichtliche Auseinandersetzungen auf welcher Rechtsgrundlage letztlich wirklich stattfinden.
Kurzkommentar
Der Umfang der übermittelten Unterlagen erfordert eine vertiefte Bearbeitung und ist aufgrund mehrerer Anfragen aus dem Bau- und Dienstleistungsbereich eine Veranstaltung in Innsbruck am 22.05.2014 zum Thema "Herausforderungen grenzüberschreitender Infrastrukturprojekte, dargestellt am Brenner Basistunnel" vorgesehen.
Im Falle des Interesses zur ausführlichen Begründung (Stufe 2) loggen Sie sich bitte hier ein.