Veranstaltungsübersicht + download
Hier finden Sie bisherige und künftige Tätigkeiten von Archimedes, sowie alle im Rahmen dieser Veranstaltungen gehaltenen Vorträge und Präsentationen zum Download:
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Archimedes: 13. Techniker / Juristen Dialog April 2023
Archimedes: 12. Techniker / Juristen Dialog Mai 2022
Archimedes: Virtueller Denkanstoß 01 am 25. Februar 2021 mit Zoom
Archimedes: Virtueller 11. Techniker / Juristen Dialog November 2020
Archimedes: 10. Techniker / Juristen Dialog Februar 2019
Archimedes: 9. Techniker / Juristen Dialog Jänner 2018
Archimedes: 8. Techniker / Juristen Dialog Jänner 2017
Deutsche Handelskammer + Archimedes: Vortragsabend am 24.05.2016 in Wien
Archimedes: 7. Techniker / Juristen Dialog Winter 2016
Archimedes: 6. Techniker / Juristen Dialog Frühjahr 2015
Archimedes: 5. Techniker / Juristen Dialog Herbst 2014
Archimedes: 4. Techniker / Juristen Dialog Frühjahr 2014
Archimedes: 3. Techniker / Juristen Dialog 2013
Archimedes: 2. Techniker / Juristen Dialog 2012
Verfolgung von sittenwidrigen Ausschreibungsklauseln
OGH - Urteil mit Relevanz zur Tätigkeit von Archimedes
Archimedes: 1. Techniker / Juristen Dialog 2011
Gutachten: Beschränkung des Rechtsschutzes
OGH - Urteil mit Relevanz zur Tätigkeit von Archimedes
Erfreulicherweise hat der Oberste Gerichtshof in einem als Leitentscheidung zu bezeichnenden Beschluss vom 28.02.2012, 4 Ob 216/11 k diese Frage beantwortet und ausdrücklich in diesem Sinne die Stellungnahme von Prof. Dr. Schuhmacher sich zu eigen gemacht, dass das UWG überall dort anwendbar ist, wo der Vergaberechtsschutz für betroffene Unternehmen nicht gegeben ist. Wenn das Vergaberecht keinen geeigneten Rechtsschutz für betroffene Unternehmer bereitstellt oder Unternehmer von der Nachprüfungskompetenz einer Vergabekontrollstelle nicht Gebrauch machen können, gilt das UWG uneingeschränkt. Daraus folgt für Archimedes, dass Unternehmerverbände und Amtsparteien, die nach UWG nie Parteien eines Vergabeverfahrens sein können, jedenfalls solche Klagen aktiv geltend machen und damit solche Verstöße im Rahmen des UWG sowohl aktuelle Fälle ahnden, wie auch für die Zukunft abstellen.