Datum der Ausschreibung

2012-02-22

Nr

20

Auftraggeber/Ausschreibende Stelle

ASFINAG Bau Management GmbH Modecenterstraße 16 A-1030 Wien Ing. Alexander Harnisch (050108 / 14184)

Auftragstyp

Dienstleistungsauftrag

4.1.12 Unterbrechung der Leistung

Wird vom AG eine zeitweilige Unterbrechung der Leistungserfüllung angeordnet, so hat der AN keinen Anspruch auf eine Vergütung aus diesem Umstand, sofern die Unterbrechung den Zeitraum von drei Monaten nicht überschreitet.

Sofern die vom AG angeordnete Unterbrechung der Leistungserfüllung drei Monate überschreitet und kein Rücktritt vom Vertrag erklärt wird, kann der AN im Einvernehmen mit dem AG eine Teilschlussrechnung über die von ihm bis zur Einstellung der Leistungserfüllung erbrachten Leistungen vorlegen.

Bei diese Passage müssten 3 Mo unentgeltliche Leistung einkalkuliert werden, da insbesondere bei ÖBA Verträgen das Personal nicht von heute auf morgen wo anders eingesetzt werden kann. Nährt Spekulation und Wettbewerbsverzerrung.

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Kurzkommentar

Grundsätzlich können Verträge die Regelungen betreffend die Unterbrechung von Werkverträgen vorsehen.

Gemäß § 1168(1) ABGB gebührt dem Unternehmer, Nichtausführung der Leistung, unter Anrechnung der ihm entstandenen Ersparnisse, dennoch sein Entgelt.

 

Im Falle des Interesses zur ausführlichen Begründung (Stufe 2) loggen Sie sich bitte hier ein.