Datum der Ausschreibung

2014-02-12

Nr

31

Auftraggeber/Ausschreibende Stelle

wasserwelt amadé gmbh joseph-mohr-weg 5 5602 wagrain

Auftragstyp

Bauauftrag

art des vergabeverfahrens

sehr geehrte damen und herren!

die wasserwelt amadé gmbh hat zwei gesellschafter: die marktgemeinde wagrain und den tourismusverband wagrain.

wegen fehlender angaben zum vergabeverfahren habe ich bei der geschäftsführerin der wasserwelt gmbh und beim ausschreiber telefonisch nachgefragt und deren angaben in meinem begleitschreiben zum anbot dokumentiert. verwunderlicherweise wurde dann zu einer verhandlungsrunde geladen, dort von mir als unrechtmäßig kritisiert und von mir keinerlei nachlass gewährt. vom mitbewerb wie auch von allen anderen gewerken wurden im zuge der verhandlungsrunde nachlässe gewährt. nach mitteilung des vergabeergebnisses zimmermannsarbeiten habe ich beim ausschreiber um bekanntgabe der bieter und der zugehörigen anbotsummen gebeten, bis dato keinerlei antwort.

ich ersuche um klärung der rechtmäßigkeit der vergabe bzw. der verhandlungsrunde.

ist meine bitte um bekanntgabe aller für mein gewerk eingegangenen anbotsergebnisse in sinne einer transparenten abwicklung rechtlich haltbar?

dank vorab für ihre bemühungen!

mfg schartner

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Kurzkommentar

Sehr geehrte Herren!

 

 

Archimedes wurde im Rahmen der satzungsgemäßen Tätigkeit er-sucht den Ausschreibungsvorgang betreffend Erweiterung des Schwimmbadbaues von Wasserwelt Amadé zu prüfen.

 

Im Hinblick darauf, dass bereits die Vereinigung zur Förderung des lauteren Wettbewerbs und gewerblichen Rechtschutz Ende Oktober 1997 mit dem Architekturbüro Herzog, welches nunmehr wieder die Vergabe durchgeführt hat einen Unterwerfungsvergleich formuliert hat erscheint es angebracht auf folgende Umstände hinzuweisen:

 

Wenngleich die vorliegende Ausschreibung von Zimmermannsarbeiten unter der Schwelle von € 100.000 gelegen ist erhebt sich der deutliche Eindruck, dass die geforderte begleitende Dokumentation des gesamten Vergabevorgangs wenn überhaupt zuerst im Nachhinein zur Rechtfertigung der nunmehr freihändigen Vergabe angefertigt werden sein dürfte.

 

Archimedes verweist darauf, dass gerade im vorliegenden Fall, Beteiligung der Gemeinde und des Tourismusverbandes jedenfalls das Bundesvergabegesetz zur Anwendung kommt und die dort vorgesehenen Schritte zur Ermöglichung einer optimalen Transparenz jedenfalls einzuhalten sind.

 

Um diesbezügliche Beachtung der Gesetzeslage wird daher höflich ersucht und zeichnet im Namen der Vereinigung

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dietmar Strele (Geschäftsführer)

 

Im Falle des Interesses zur ausführlichen Begründung (Stufe 2) loggen Sie sich bitte hier ein.