Datum der Ausschreibung

11.09.2017

Nr

37

Auftraggeber/Ausschreibende Stelle

KRAGES Burgenländische Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H. Vergebende Stelle: Heid Schiefer Rechtsanwälte OG, RA Dr. Stephan Heid

Auftragstyp

Dienstleistungsauftrag

Aus der Warte des Vergaberechts wird offensichtlich mehrfach das Gebot der Kalkulierbarkeit der Leistung nicht berücksichtigt, da der Bieter eine nicht anpassbare Fix-Honorarpauschale anzubieten hat, der Auftraggeber jedoch nachträglich einseitig Leistungsparameter, den Leistungsumfanges und die Leistungszeit abändern darf und der Leistungsumfang teils von Umständen abhängig ist, die ausschließlich in der Phäre des Auftraggebers liegen und zum Zeitpunkt des Angebotes für den Bieter nicht vorhersehbar sind.

Punkt 4.7 Rahmenvereinbarung: „Aufwendungen im Zusammenhang mit einer

nachprüfenden Kontrolle“: Gefordert wird die preisliche Kalkulation für Leistungen, von denen der Bieter nicht vorhersehen kann ob und in welchem Umfang sie zu erbringen sein werden, womit ein Preis für eine nicht kalkulierbare Vorgabe anzubieten ist.

 

Teil 3 Rahmenvereinbarung – Pkte. 6.1 und 9 – Vergütung:

Der Bieter hat den Preis aufgrund der vom Auftraggeber vorgegebenen Parameter Rahmenterminplan, Personaleinsatzplan und Baukostenschätzung zu kalkulieren, wobei der Auftraggeber diese Parameter nachträglich einseitig ohne Möglichkeit der Preisanpassung ändern kann. Die Verkürzung von Mehrkostenforderungen aus Unklarheiten und Unvollständigkeiten, die der Bieter trotz sorgfältiger Prüfung der Ausschreibungsunterlagen nicht erkennen kann, ist als sittenwidrig zu werten.

 

Pkt. 8 Rahmenvereinbarung: Unterbrechung ohne Vergütung:

Dieser Vertragspunkt enthält eine längst der Vergangenheit angehörende Vorgehensweise,

die schon mehrfach vom Verein Archimedes erfolgreich bekämpft wurde.

 

Honorarblatt: „willkürliche“ Festlegung von Teilleistungsfaktoren:

Im betreffenden Honorarblatt werden Teilleistungsfaktoren vorgegeben, die gänzlich von

den üblichen, über Jahre bewährten Honorarregulativen abweichen.

 

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Fragestellung

Sind die im Schreiben vom 6.3.2018 von Archimedes an die Vertretung der Burgenländische Krankenanstalten GesmbH betreffend Neubau Krankenhaus Oberwart / Bieterverfahren – Örtliche Bauaufsicht und Baustellenkoordination geäußerten Bedenken stichhaltig?

 

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Kurzkommentar

Die im Schreiben vom 18.3.2018 geäußerten Bedenken konnten bislang nicht zufriedenstellend ausgeräumt werden und werden deshalb die mit dieser Vergabe befassten Stellen und auch deren Aufsicht und Kontrolleinrichtungen laufend weiterhin sachlich informiert werden. Ein ausführlicher Kommentar folgt nach Vorliegen konkreter Ergebnisse dieser Aufklärungen.

Im Falle des Interesses zur ausführlichen Begründung (Stufe 2) loggen Sie sich bitte hier ein.