Datum der Ausschreibung

2010

Nr

4

Auftraggeber/Ausschreibende Stelle

Stadt Salzburg

Auftragstyp

Bauauftrag

AGB 2.6 Preisbildung

Kann es sein, dass wir als Baufirma unkalkulierbare Leistungen einrechnen müssen, die nichteinmal die ausschreibende Stelle selbst kennt, sonst wäre diese Leistung ja im LV.

Oder sollen wir nur für Fehler des AG gerade stehen?

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Kurzkommentar

Die uns bekanntgegebene Klausel der Stadt Salzburg, ist im Sinne des § 879 ABGB unkalkulierbar, sittenwidrig und daher nichtig! Diese Klausel versucht vergeblich, das Risiko der Erstellung eines LV, vom AG auf den AN, zu überwälzen

Die Stadt Salzburg verstößt damit, drüber hinaus, gegen zwingende Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes

 

Im Falle des Interesses zur ausführlichen Begründung (Stufe 2) loggen Sie sich bitte hier ein.