Datum der Ausschreibung
2010
Nr
4
Auftraggeber/Ausschreibende Stelle
Stadt Salzburg
Auftragstyp
Bauauftrag
1
Kurzkommentar
Die uns bekanntgegebene Klausel der Stadt Salzburg, ist im Sinne des § 879 ABGB unkalkulierbar, sittenwidrig und daher nichtig! Diese Klausel versucht vergeblich, das Risiko der Erstellung eines LV, vom AG auf den AN, zu überwälzen
Die Stadt Salzburg verstößt damit, drüber hinaus, gegen zwingende Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes
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